Senator : Pressemitteilung zur sofortigen Veröffentlichung - German Press Release/Scroll Down |
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03.03.2006
Gericht stoppt den Kannibalenfilm Berlin, 3. März 2006 Pressemitteilung zur sofortigen Veröffentlichung ROHTENBURG Gericht stoppt den Kannibalenfilm Wie heute Morgen bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die US-Produktionsfirma Atlantic Streamline stattgegeben und den Kinostart des Filmes „Rohtenburg“ untersagt. Armin Meiwes, der „Kannibale“ hatte gegen die Aufführung des Filmes ROHTENBURG, mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diesen Antrag hatte das Landgericht Kassel zunächst zurückgewiesen. Die Anwälte von Armin Meiwes legten hiergegen Beschwerde ein. Die Anhörung fand am vergangenen Dienstag, den 28. Februar, statt. Der Vorstandsvorsitzende von Senator Entertainment AG, Dr. Christopher Borgmann, und Helge Sasse, einer der neuen Mehrheitseigner und Aufsichtsratsvorsitzender der Senator, (beide von Beruf Rechtsanwalt) sind bestürzt über die Entscheidung: "Sollte die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen bestätigt werden, so hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende Auswirkungen. Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll. Die Behandlung des Themas durch das Gericht ist über die Maßen nachlässig und die Begründung in keiner Weise nachvollziehbar. Sie steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichtes.“ Der Senator Film Verleih war zwar nicht Partei des Verfahrens. Selbstverständlich werden wir uns jedoch dem Urteil entsprechend verhalten. Entgegen einigen Presseberichten wird die Senator im Übrigen auf der Grundlage des gerichtlichen Stopps keine wirtschaftlichen Schaden erleiden. Dies würde, wenn überhaupt, nur den beklagten Produzenten, betreffen.” Die Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions, die der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung ist, hat bereits angekündigt, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts auszuschöpfen. Zum Inhalt des Films:
Sie findet Indizien für ein isoliertes Leben in Einsamkeit unter der Knute einer dominanten Mutter, für verzweifelte Ausbruchsversuche aus der Umklammerung und Einöde, für immer weiter ausufernde Gewaltfantasien. Und schließlich wird ihr anonym ein Video zugespielt. Darauf hat Hartwin die letzten Stunden im Leben von Simon Grobeck minuziös festgehalten... Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Senator Film Verleih
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