Senator : Pressemitteilung zur sofortigen Veröffentlichung  - German Press Release/Scroll Down
03.03.2006 
Gericht stoppt den Kannibalenfilm

Berlin, 3. März 2006 

Pressemitteilung zur sofortigen Veröffentlichung 

ROHTENBURG 

Gericht stoppt den Kannibalenfilm

Wie heute Morgen bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die US-Produktionsfirma Atlantic Streamline stattgegeben und den Kinostart des Filmes „Rohtenburg“ untersagt. 

Armin Meiwes, der „Kannibale“ hatte gegen die Aufführung des Filmes ROHTENBURG, mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diesen Antrag hatte das Landgericht Kassel zunächst zurückgewiesen. Die Anwälte von Armin Meiwes legten hiergegen Beschwerde ein. Die Anhörung fand am vergangenen Dienstag, den 28. Februar, statt. 

Der Vorstandsvorsitzende von Senator Entertainment AG, Dr. Christopher Borgmann, und Helge Sasse, einer der neuen Mehrheitseigner und Aufsichtsratsvorsitzender der Senator, (beide von Beruf Rechtsanwalt) sind bestürzt über die Entscheidung: 

"Sollte die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen bestätigt werden, so hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende Auswirkungen. Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll. Die Behandlung des Themas durch das Gericht ist über die Maßen nachlässig und die Begründung in keiner Weise nachvollziehbar. Sie steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichtes.“ 

Der Senator Film Verleih war zwar nicht Partei des Verfahrens. Selbstverständlich werden wir uns jedoch dem Urteil entsprechend verhalten. 

Entgegen einigen Presseberichten wird die Senator im Übrigen auf der Grundlage des gerichtlichen Stopps keine wirtschaftlichen Schaden erleiden. Dies würde, wenn überhaupt, nur den beklagten Produzenten, betreffen.” 

Die Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions, die der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung ist, hat bereits angekündigt, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts auszuschöpfen. 

Zum Inhalt des Films:
Für den Abschluss ihres Studiums der Kriminalpsychologie hat sich die junge Amerikanerin Katie Armstrong (KERI RUSSELL) ein bizarres Thema ausgesucht: Sie will einen Blick hinter die marktschreierischen Schlagzeilen werfen und herausfinden, was Oliver Hartwin (THOMAS KRETSCHMANN) zu dem notorischsten Mörder in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden ließ. Im Internet hatte Hartwin nach einem Partner gesucht, der sich einverständlich von ihm töten und danach verspeisen lassen würde. Simon Grobeck (THOMAS HUBER) hatte sich bereit erklärt und gab sein Leben in einem bizarren Akt des Selbstopfers. Im Heimatdorf von Hartwin beginnt Katie ihre Spurensuche. 

Sie findet Indizien für ein isoliertes Leben in Einsamkeit unter der Knute einer dominanten Mutter, für verzweifelte Ausbruchsversuche aus der Umklammerung und Einöde, für immer weiter ausufernde Gewaltfantasien. Und schließlich wird ihr anonym ein Video zugespielt. Darauf hat Hartwin die letzten Stunden im Leben von Simon Grobeck minuziös festgehalten... 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: 

Senator Film Verleih 
Ariane Kraus (Leitung Presse); Anke Koszanowski 
Rankestraße 3 
10789 Berlin 
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Fax: 030 / 880 91 - 703 
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